Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)
Durch die PBW bieten wir Menschen mit Behinderung individuelle Unterstützung, um in der eigenen Wohnung leben zu können.
Sie richtet sich an Menschen, die bereits in einer eigenen Wohnung leben oder den Wunsch haben in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Wir verstehen die PBW als Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, den Nutzern ein Höchstmaß an Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Gemeinsam legen wir Ziele fest, die dann je nach den individuellen Möglichkeiten, verfolgt werden.
Die pädagogische Begleitung bietet beispielsweise die Unterstützung in folgenden Bereichen:
Die Umsetzung der individuell vereinbarten Inhalte wird durch pädagogisches Fachpersonal geleistet. Wir unterstützen dort wo es gewünscht und es benötigt wird. PBW heißt, im Gespräch miteinander sein und dabei immer mehr Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu erreichen. Dies setzen wir auf unterschiedliche Weise um:
Die PBW ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach §§ 53ff. SGB XII. Bei geringem Einkommen wird die PBW durch das örtliche Grundsicherungs- und Sozialamt finanziert. Für die Inanspruchnahme der PBW ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises keine Voraussetzung.
Für die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele sind in der Regel 2 Jahre vorgesehen, die PBW ist eine lernzielorientierte Unterstützungsform. Bestehen darüber hinaus weitere individuelle Ziele, kann die PBW auch noch weiterbewilligt werden.
Für einen dauerhaften Unterstützungsbedarf, der zeitlich darüber hinausgeht ist die Wohnassistenz vorgesehen.
Die PBW und die Wohnassistenz können auch ergänzend zueinander bewilligt werden.
Gerne schauen wir mit Ihnen, ob Sie die PBW in Anspruch nehmen können und begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung, siehe Kontakt
Durch die PBW bieten wir Menschen mit Behinderung individuelle Unterstützung, um in der eigenen Wohnung leben zu können.
Sie richtet sich an Menschen, die bereits in einer eigenen Wohnung leben oder den Wunsch haben in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Wir verstehen die PBW als Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, den Nutzern ein Höchstmaß an Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Gemeinsam legen wir Ziele fest, die dann je nach den individuellen Möglichkeiten, verfolgt werden.
Die pädagogische Begleitung bietet beispielsweise die Unterstützung in folgenden Bereichen:
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- Wir hören zu
- Wir motivieren
- Wir beraten
- Wir fördern
- Wir leiten an
- Wir zeigen und erklären
Die PBW ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach §§ 53ff. SGB XII. Bei geringem Einkommen wird die PBW durch das örtliche Grundsicherungs- und Sozialamt finanziert. Für die Inanspruchnahme der PBW ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises keine Voraussetzung.
Für die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele sind in der Regel 2 Jahre vorgesehen, die PBW ist eine lernzielorientierte Unterstützungsform. Bestehen darüber hinaus weitere individuelle Ziele, kann die PBW auch noch weiterbewilligt werden.
Für einen dauerhaften Unterstützungsbedarf, der zeitlich darüber hinausgeht ist die Wohnassistenz vorgesehen.
Die PBW und die Wohnassistenz können auch ergänzend zueinander bewilligt werden.
Gerne schauen wir mit Ihnen, ob Sie die PBW in Anspruch nehmen können und begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung, siehe Kontakt
