Wohnassistenz
Durch die Wohnassistenz bieten wir Menschen mit Behinderungen individuelle Assistenz, die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben und lebenspraktische Unterstützung benötigen.

Sie richtet sich an Menschen, die bereits in der eigenen Wohnung leben und einen eigenen Mietvertrag haben. Ziel der Wohnassistenz ist es, die erreichte Selbstständigkeit zu erhalten, um dauerhaft im alltäglichen Leben zurechtzukommen. Gemeinsam legen wir die Inhalte fest, bei denen Assistenz gewünscht wird.
Die Wohnassistenz bietet u.a. Unterstützung in folgenden Bereichen:
Die Wohnassistenz ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach §§ 53ff SGB XII. Für die Inanspruchnahme der Wohnassistenz ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises keine Voraussetzung.
Bei geringem Einkommen wird die Wohnassistenz durch das örtliche Grundsicherungs- und Sozialamt finanziert.
Eine Befristung, wie in der PBW, ist nicht vorgesehen. Sie kann ergänzend zur PBW, aber auch als alleinige Hilfe in Anspruch genommen werden.
Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ob Sie die Wohnassistenz in Anspruch nehmen können und begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung, siehe Kontakt
Durch die Wohnassistenz bieten wir Menschen mit Behinderungen individuelle Assistenz, die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben und lebenspraktische Unterstützung benötigen.

Sie richtet sich an Menschen, die bereits in der eigenen Wohnung leben und einen eigenen Mietvertrag haben. Ziel der Wohnassistenz ist es, die erreichte Selbstständigkeit zu erhalten, um dauerhaft im alltäglichen Leben zurechtzukommen. Gemeinsam legen wir die Inhalte fest, bei denen Assistenz gewünscht wird.
Die Wohnassistenz bietet u.a. Unterstützung in folgenden Bereichen:
- bei der Freizeitgestaltung
- bei der Bewältigung des Alltags
- beim Aufbau sozialer Kontakte
- in beruflichen Angelegenheiten
- in Lebens- und Beziehungsfragen
- Wir begleiten
- Wir organisieren und koordinieren
- Wir geben Sicherheit
- Wir motivieren
- Wir hören zu
- Wir geben praktische Unterstützung
Die Wohnassistenz ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach §§ 53ff SGB XII. Für die Inanspruchnahme der Wohnassistenz ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises keine Voraussetzung.
Bei geringem Einkommen wird die Wohnassistenz durch das örtliche Grundsicherungs- und Sozialamt finanziert.
Eine Befristung, wie in der PBW, ist nicht vorgesehen. Sie kann ergänzend zur PBW, aber auch als alleinige Hilfe in Anspruch genommen werden.
Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ob Sie die Wohnassistenz in Anspruch nehmen können und begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung, siehe Kontakt
